Wartung- und Eigentumsübertragungen für FARO Geräte oder -Software

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Achtung FARO® Vertriebspartner:

Bitte füllen Sie das Formular zur Übertragung von Sachgütern durch den Vertriebspartner aus, um die Übertragung eines Sachguts an einen Endbenutzer zu beantragen.

Sie können das Eigentum und die Wartung für Ihr FARO® Gerät auf einen neuen Eigentümer übertragen, gemäß der FARO Softwarelizenzvereinbarung müssen Sie jedoch die Erlaubnis zur Übertragung der FARO Software einholen.

In der Regel werden Übertragungen erlaubt, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Übersicht

Mit dem Formular Übertragung von Kundensachgütern können Sie das Eigentum an Ihrer FARO Hardware von einer Person, einem Unternehmen oder einer Geschäftseinheit auf eine andere übertragen. So kann der neue Besitzer den FARO Support kontaktieren, um Informationen über das Gerät und seine Wartung zu erhalten. Wenn Sie ein Gerät übertragen und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, kann der neue Besitzer von den Vorteilen einer aktiven Garantie (Wartung) profitieren. Jede Person kann die Übertragung eines FARO Geräts auf einen neuen Besitzer beantragen, jedoch nur autorisierte FARO Händler können FARO Software übertragen, ohne FARO vorher um Erlaubnis zu fragen. In den Anhängen der Benutzerhandbücher für Ihre FARO Hardware und -Software finden Sie Einzelheiten zur Übertragung von Eigentum und Wartung (Garantie). 

Beispiel

Angenommen, Sie möchten Ihr FARO Gerät verkaufen oder verschenken. Es hat noch eine gültige Hardware-Wartung (Garantie) Sie füllen das in diesem Artikel enthaltene Formular zur Übertragung von Sachgütern aus und senden es per E-Mail an den FARO Support. Der Support-Mitarbeiter überträgt das Gerät und die Garantie auf den neuen Besitzer und benachrichtigt Sie, dass das Gerät und die Garantie erfolgreich übertragen wurden.

Zu Ihrem FARO Gerät gehört die dazugehörige Software. Da Sie die Benachrichtigung vom FARO Support erhalten haben, dass das Gerät an den neuen Eigentümer übertragen wurde, denken Sie vielleicht, dass der neue Eigentümer das Recht hat, die Software zu verwenden und die verbleibende Softwaregarantie in Anspruch zu nehmen. Dies kann nur geschehen, wenn Sie als ursprünglicher Eigentümer FARO um eine schriftliche Genehmigung bitten. Bittet der ursprüngliche Besitzer nicht um eine schriftliche Genehmigung, ist der neue Besitzer nicht rechtlich befugt, die Software zu verwenden, Support zu erhalten oder Upgrades von FARO zu beziehen.

Siehe auch

 

Schlagwörter

Übertragung von Sachgütern, Übertragung von Wartungsplänen, Übertragung von Garantien, Übertragung von Eigentum, Übertragung von Serviceverträgen, Übertragung von Supportverträgen, Übertragung von Zertifizierungen, Garantien, Wartungen, Werksservice